Jugendschutz
Wer beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, sollte die Grundlagen des Jugendschutzgesetztes kennen. Sinn und Zweck des Jugendschutzgesetztes ist, Kinder & Jugendliche vor negativen Einflüssen (z.B. den Zugang & Konsum von Tabak & Alkohol, den Aufenthalt in Gaststätten, Kinos, Discos & Nachtclubs), vor allem in der Öffentlichkeit und den Medien (Kino-, Videofilme und Computerspiele), zu schützen. Um den Jugendleitern und Betreuern mehr Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu geben, hat die LMJ Infos zum Jugendschutz mit folgenden Inhalten zusammen gestellt:
1. Einführung
2. Zielsetzung
2.1 Was will das Jugendschutzgesetz?
2.2 Was will der Medienschutz-Staatsvertrag?
2.3 An wen wendet sich das JuSchG & der JM-StV?
2.4 Wer kontrolliert?
3. Inhalt
3.1 Disco- & Tanzveranstaltungen
3.2 Konzertveranstaltungen
3.3 Gaststättenaufenthalt
3.4 Alkoholkonsum
3.5 Tabakkonsum
3.6 Internetcafé & LAN-Partys
3.7 Kinobesuch
3.8 Ausleihe, Kauf von Filmen & Computerspiele
3.9 Jugendschutz im Fernsehn
3.10 Jugendschutz im Internet
3.11 Werbung im Umfeld von Medien
Die Jugendschutz-Info kann hier heruntergeladen, oder in der Geschäftsstelle kostenlos angefordert werden.


