Sonderurlaub
Für welche Aktivitäten kann man Sonderurlaub bekommen?
Für Ausflüge, Zeltlager, Probenwochenenden oder für die Teilnahme an Seminaren oder Jugendleiterschulungen.
Wo ist das geregelt?
Im Landesgesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an Jugendgruppenleiter in der Jugendpflege vom 05.10.2001 (GVBl. Seite 131) beantragen.
Verfahren:
1. Der Antragsteller sieht keine Probleme, Sonderurlaub zu erhalten und beantragt diesen direkt bei seinem Arbeitgeber.
2. Der Antragsteller befürchtet Schwierigkeiten bei der Gewährung von Sonderurlaub. In diesem Fall stellt die LMJ gerne auf Wunsch die entsprechenden Anträge. Hierzu ist eine entsprechende Mitteilung vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle der LMJ zu richten. Kurz darauf erhält man den gewünschten Antrag mit Bestätigung der LMJ zur Vorlage beim Arbeitgeber zugesandt. Gute Erfahrungen gibt es in diesem Zusammenhang mit öffentlichen Arbeitgebern.
Soll der Verdienstausfall erstattet werden, bitte unbedingt auf der Mitteilung ankreuzen.
Bitte beachten:
Die Gewährung von Sonderurlaub ist grundsätzlich Kann-Sache, d.h. die Arbeitgeber sind dazu nicht verpflichtet. Jedoch sind besonders öffentliche Arbeitgeber gehalten, ihre Mitarbeiter für derartige Veranstaltungen freizustellen.
Anspruch auf Sonderurlaub nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG):
Für die Teilnahme an Maßnahmen zur gesellschaftspolitischen Weiterbildung im Sinne des BFG haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für bis zu 10 Arbeitstage in zwei Jahren. Auch hier empfiehlt es sich, die Fortbildungsmaßnahme mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Grundlage ist das Bildungsfreistellungsgesetz vom 30.03.1995 (GVBl. Seite 157) sowie die Landesverordnung zur Durchführung des BFG vom 08.06.1993.
